ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINgUNGEN
Allgemeines
Die untenstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Aufträge der Firma Condeli GmbH, Summerauerstr.1, 4193 Reichenthal. Im Falle entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben diese nur dann Gültigkeit, wenn von den gegenständlichen Bedingungen ausdrücklich schriftlich abgegangen wurde. Für weitere Lieferungen und Folgegeschäfte haben die nachstehenden Bedingungen auch dann Gültigkeit, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Alle Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Gefahrtragung und Lieferfristen
Mit der Absendung der Ware ab Werk geht Gefahr an den Käufer über. Transportrisiko und Gewichtsverlust während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers. Falls die Absendung der versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, können wir –bei freier Kapazität- die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht und die Gefahr als übergangen gilt. Die Einbehaltung der vereinbarten Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände, wie alle Fälle höherer Gewalt, wozu auch behördliche Eingriffe und Arbeitskonflikte zählen. Die vorgenannten Umstände berechtigen uns, nach unserer Wahl zum Rücktritt oder zur Verfügung der Lieferfristen. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Falls bei Vertragsschluss eine Entschädigung für Lieferverzug (Konventionalstrafe) vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, wenn dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in Höhe der Konventionalstrafe erwachsen ist. Schadensansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gewährleistung
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich erhoben und begründet werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon oder zur Aufrechnung. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort zu überprüfen und sachgemäß zu lagern. Die Lagerung der Ware hat entsprechend den auf den Verpackungen angegebenen Lagerbedingungen zu erfolgen. Dabei heißt „Gekühlt lagern“: Lagerung der Ware in Kühlräumen bei einer Temperatur von +2°C bis +4°C und „Tiefgekühlt lagern“: Lagerung bei einer Temperatur von mindestens-18°C oder darunter. Falls die Ware nicht nach diesen Richtlinien gelagert wird, erlischt jede Gewährleistung. Eine Warenrücksendung wird von uns nur übernommen, wenn vorher eine begründete Mängelrüge erstattet wird und wir das Einverständnis für die Rücksendung schriftlich erteilt haben. Falls von uns eine Ware als mangelhaft geliefert anerkannt wird, sind wir berechtigt nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferungen in angemessener Nachfrist zu leisten oder eine Gutschrift im Fakturenbetrag der mangelhaften Ware zu erteilen. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, die über den Fakturenwert hinausgehen sowie für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, dem Warenempfänger unserer Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Bei behördlichen Beanstandungen oder bei Probeziehungen durch die Lebensmittelpolizei, ist der Kunde verpflichtet, Gegenproben zu begehren. Diese Gegenproben hat der Kunde sofort einzufrieren und uns zu benachrichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Obliegenheit macht den Kunden uns gegenüber schadensersatzpflichtig.
Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9% (zuzüglich MWSt.) des aushaftenden Betrages zu begehren. Anfallende Mahnkosten (€15,- erste Mahnung: €20,- zweite Mahnung: €25.- dritte Mahnung: jeweils zuzüglich MWSt.) gehen zu Lasten des Kunden, das gleiche gilt für sämtliche vorprozessualen Kosten wie Einschaltung eines Inkassobüros und dgl. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen erhobener Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenansprüche, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Eingehende Zahlungen werden zuerst zur Abdeckung der angefallenen Mahngebühren und Zinsen und dann zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Bei Zahlungsverzug oder Eintritt sonstiger Umstände, deren Beurteilung unserem Ermessen obliegt, sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung zu tätigen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Veräußerungserlös vor. Der Eigentumsvorbehalt geht durch Verarbeitung, Vermischung oder Weiterveräußerung nicht unter. Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist der Veräußerungserlös wie Fremdgeld treuhändig zu verwahren. Der Zugriff Dritter (Exekution usw.) auf die in unserem Eigentum stehenden Waren, oder deren Erlös, ist uns unverzüglich zu melden.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Reichenthal. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder angefochten werden, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass damit der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Dies gilt auch für in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich erwähnte Vorgänge und Umstände.